Datenschutz - Personalberatung PRIVERA
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Personalvermittlungsgeschäfte zwischen dem Personaldienstleister und der Privera AG. Mit der Eingabe von Kandidatendossiers durch den Personaldienstleister an die Privera AG gelten diese AGB als vollumfänglich anerkannt. Von den vorliegenden AGB wird nur dann abgewichen, wenn dies schriftlich zwischen der Privera AG und dem Personaldienstleister vereinbart wird. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Personaldienstleisters sind hiermit ausdrücklich wegbedungen. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.privera.ch publiziert. Eine Hardcopy kann bezogen werden. Die Privera AG ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen, sofern dadurch die Interessen des Personaldienstleisters nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Diese AGB gelten nicht für die Personalvermittlung auf Mandatsbasis. Solche Mandate bilden bei der Privera AG die Ausnahme und werden mittels eines separaten Vertrages geregelt. Ein exklusives Vermittlungsrecht des Personaldienstleisters wird mit diesen AGB ausdrücklich ausgeschlossen. Der Privera AG steht es zu, in Bezug auf die betreffende Stelle selbstständig tätig zu werden und/oder andere Personaldienstleister beizuziehen.
Die Privera AG nimmt von Personaldienstleistern keine Kandidatendossiers für Initiativbewerbungen entgegen. Somit sind Forderungen betreffend die Vermittlungsgebühr ausgeschlossen, wenn für die betreffende Bewerbung keine konkrete offene Stelle inseriert war.
2. Leistungsumfang des Personaldienstleisters
Der Personaldienstleister unterstützt die Privera AG bei der Selektion und Rekrutierung von Führungs- und Fachpersonal für Dauerstellen auf Erfolgsbasis unter folgenden Bedingungen:
Der Personaldienstleister hat den vorgeschlagenen Kandidaten, welchen er für eine Vakanz empfiehlt, mindestens einmal in einem ausführlichen persönlichen Gespräch auf Eignung geprüft, bevor er ein komplettes Dossier (eigene Beschreibung des Kandidaten in fachlicher und persönlicher Hinsicht, Kopie des vom Kandidaten verfassten Lebenslaufs, alle Zeugnisse, Diplome und weitere für die Bewerbung wichtige Unterlagen) an die Privera AG sendet.
Der Personaldienstleister stellt der Privera AG zusammen mit den obengenannten Unterlagen eine eigene schriftliche Analyse des Kandidaten zu.
Der Personaldienstleister stellt Privera AG nur Kandidatendossiers zu, welche sich mit den Anforderungen der inserierten Stelle decken und welche für die inserierten Aufgaben passend erscheinen.
Bei Bedarf und auf Wunsch der Privera AG werden zusätzlich Referenzauskünfte über den Kandidaten durch den Personaldienstleister eingeholt.
Der Personaldienstleister gewährleistet, dass er über folgendes verfügt:
eine gültige Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) sowie
dass bei Vermittlungen aus dem Ausland eine gültige Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO vorliegt. Eine Kopie der Bewilligungen ist auf Verlangen einzureichen.
3. Erfolgshonorar / Konditionen
Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen der Privera AG und dem durch den Personaldienstleister für die ausgeschriebene Stelle empfohlenen Kandidaten verpflichtet sich die Privera AG zur Bezahlung einer Vermittlungsgebühr an den Personaldienstleister gemäss den nachfolgenden Bestimmungen.
Die zu bezahlende Vermittlungsgebühr basiert auf dem zwischen der Privera AG und dem Kandidaten arbeitsvertraglich vereinbarten fixen Bruttojahresgehalt. Enthält das arbeitsvertraglich vereinbarte Honorar erfolgsabhängige Komponenten, so basiert die Vermittlungsgebühr auf dem maximal erreichbaren Zieleinkommen (ohne Spesen). Die Vermittlungsgebühr wird wie folgt berechnet:
Einkommen pro Kalenderjahr | Vermittlungsgebühr |
bis CHF 60'000.-- | max. 11% |
bis CHF 80'000.-- | max. 12% |
bis CHF 100'000.-- | max. 13% |
bis CHF 120'000.-- | max. 14% |
bis CHF 150'000.-- | max. 17% |
bis CHF 200'000.-- | max. 19% |
über CHF 200'000.-- | max. 20% |
Für die Vermittlung von Teilzeit-Mitarbeitenden wird ebenfalls das effektive Bruttojahresgehalt entsprechend dem Beschäftigungsgrad und gemäss Arbeitsvertrag als Berechnungsgrundlage gewählt.
Einmalige Zahlungen im Zusammenhang mit dem Stellenwechsel wie Antrittsprämien, Transferzahlungen, Zahlungen an Pensionskassen, Umzugsentschädigungen etc. gelten weder als Bestandteil des fixen Bruttojahresgehalts noch als erfolgsabhängige Komponente und werden nicht zu den Einkommen gemäss obiger Tabelle hinzugerechnet.
Wird derselbe Kandidat von zwei unterschiedlichen Personaldienstleistern vorgeschlagen, wird derjenige berücksichtigt, welcher die vorliegenden AGBs zuerst akzeptiert sowie die unter Ziff. 2 genannten Unterlagen zuerst eingereicht hat (Datum Upload im Privera-Stellenmarkt massgebend).
Das Gleiche gilt für Kandidaten, deren Bewerbung direkt eingetroffen sind und die danach zusätzlich durch einen Personaldienstleister vorgeschlagen wurden: das Akzeptieren der AGB sowie das Datum des Uploads im Privera-Stellenmarkt sind massgebend.
Die Privera AG verpflichtet sich, Doppeltbewerbungen zeitnah anzuzeigen.
Die Rechnung betreffend die Vermittlungsgebühr wird vom Personaldienstleister nach erfolgtem Vertragsabschluss zwischen dem Kandidaten und der Privera AG erstellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Zustellung. Die Vermittlungsgebühr versteht sich exkl. Mehrwertsteuer.
Die Rechnungen sind an folgende Adresse zu richten:
Privera AG, Kreditorenverarbeitung, Postfach, 6009 Luzern
Auf der Rechnung dürfen weder Kandidatenname noch die Vermittlungsgebührberechnung ersichtlich sein.
4. Erfolgsgarantie
Sollte der Arbeitsvertrag mit dem durch den Personaldienstleister rekrutierten Kandidaten vor Antritt des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb der ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gekündigt/aufgelöst werden, und zwar unabhängig davon, ob die Kündigung respektive die Initiative zur Kündigung / Auflösung des Arbeitsverhältnisses von der Privera AG oder dem Kandidaten ausgeht bzw. aus welchen Gründen, verpflichtet sich der Personaldienstleister folgenden Teil der Vermittlungsgebühr innerhalb von 30 Tagen (Valutadatum) nach Kenntnisnahme des Personaldienstleisters von der Kündigung/Auflösung an die Privera AG zurückzuerstatten:
Vor Eintritt | 100% |
Im ersten Monat | 70% |
Im zweiten Monat | 50% |
Im dritten Monat | 30% |
Bei einer fristlosen Kündigung seitens der Privera AG (grobes Fehlverhalten oder ähnliche Gründe seitens des Kandidaten) beträgt die Rückerstattung zu jedem Zeitpunkt während der ersten drei Monate 70% der Vermittlungsgebühr. Die Rückerstattung hat innert 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Personaldienstleisters von der fristlosen Kündigung zu erfolgen (Valutadatum).
Hat der Personaldienstleister Informationen betreffend den Kandidaten zurückbehalten, die bei ihrer Offenlegung dazu geführt hätten, dass die Privera AG den Kandidaten nicht eingestellt hätte, beträgt die Rückerstattungspflicht in jedem Fall 100% der Vermittlungsgebühr. Die Rückerstattung hat innert 30 Tagen nach entsprechender Aufforderung durch die Privera AG zu erfolgen (Valutadatum). Dies gilt auch im Falle von Informationen, die dem Personaldienstleister bei Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflichten hätten bekannt sein müssen. Die Privera AG behält sich in solchen Fällen ausdrücklich das Recht vor, vom Personaldienstleister Schadenersatz für die höheren effektiven Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu fordern.
5. Fairplay
Die Privera AG bekennt sich zu einer offenen, transparenten Informationspolitik. Die Informationen im Inserat sowie die bei Bedarf mündlich erteilten Auskünfte zu Stelle und Anforderungen sowie spezifischen Gegebenheiten werden nach bestem Wissen und Gewissen, transparent und aktuell abgegeben.
Die Privera AG verpflichtet sich, den Personaldienstleister darüber zu informieren, wenn ein Kandidat nach zunächst erfolgter Absage trotzdem direkt (für die besprochene oder eine andere Stelle) angestellt wurde. Dem Personaldienstleister steht in einem solchen Fall während 6 Monaten nach Bewerbungseingang die Vermittlungsgebühr in oben unter Ziffer 3 genannter Höhe zu.
Der Personaldienstleister klärt mit grösstmöglicher Sorgfalt die Eignung auf die beschriebene Stelle ab, klärt allfällige Lücken im Lebenslauf und beschafft auf eigene Initiative fehlende Arbeitszeugnisse sowie sonstige Unterlagen.
6. Datenschutz
Der Personaldienstleister verpflichtet sich zur absoluten Geheimhaltung. Informationen werden in jedem Fall nur mit schriftlicher Einwilligung seitens der Privera AG oder seitens des Kandidaten weitergeleitet. Informationen, die allgemein zugänglich sind, sind davon nicht betroffen.
7. Beendigung der AGB
Die Privera AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von Verletzungen der vorliegenden AGB im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entschädigungslos und ohne weitere Begründung auf die Zusammenarbeit mit dem Personaldienstleister zu verzichten.
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig sein oder werden, so wird der übrige Teil des Vertrages hiervon nicht berührt. Im Fall der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.
Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Personaldienstleister und der Privera AG ist Bern. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.